Vorabklärung im Kanton Basel-Landschaft: Wo der Schuh wirklich drückt.

Altersversorgung verstehen.

Handlungsfähigkeit stärken.

Die Altersgesundheitsversorgung in der Schweiz steht vor grossen Herausforderungen. Mit der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen Pflege (EFAS) 2032 wird ein umfassender Systemwechsel umgesetzt.

Die Alters-, Betreuungs- und Pflegekosten der Baselbieter Gemeinden sind in den letzten Jahren stark und teils sprunghaft angestiegen, Ursachen und Treiber teils wenig bekannt. Dieser Umstand und die von Gemeindeseite geäusserte Unsicherheit waren Auslöser unserer eigenfinanzierten Vorabklärung. Wir beantworten Fragen zu Entwicklung und Risiken, Instrumenten, vorhandenen Lücken, möglichen Auswirkungen von EFAS und fehlenden Grundlagen.

Die 86 Gemeinden in BL organisieren Betreuung und Pflege gemäss Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) in zehn Versorgungsregionen. Seit 2024 sind diese für die heimindividuelle Festlegung der Pflegetarife der stationären Leistungserbringer zuständig. Die ambulanten Normkosten werden vom Kanton periodisch festgelegt.

Der Handlungsdruck steigt.


~ 1/5

Anteil am Gemeindeaufwand BL 2024*

~ +86%

Nettoaufwand Gemeinden 2014 - 2024*

~Verdopplung

Anzahl Personen 85+ bis 2050

199.9 Mio. CHF

Nettoaufwand Gemeinden BL 2024*

~ +50% (~300 Mio. CHF)

Prognose Kostenwachstum Gemeinden bis 2032**

~ +50%

Restkosten (stationäre Pflege) Gemeinden in BL höher als CH-Schnitt


*Pflegeheime, ambulante Krankenpflege, Ergänzungsleistungen und Zusatzbeiträge Alter.

**eigene Szenariorechnung, Basis 2024

Quellen: Gemeindefinanzstatistik BL; Altersprognose BL; Erhebung Restfinanzierung Kantone und Gemeinden für Pflegeleistungen nach KVG 2020-2024

Drei zentrale Erkenntnisse.

Grundlagen unserer Erkenntnisse aus der Vorabklärung sind Interviews und Gespräche mit Fachpersonen aus Gemeinden, Versorgungsregionen, Verbänden, Krankenversicherern und Kantonen sowie vertiefte Daten- und Dokumentenanalysen. Ein Expertenrat hat uns fachlich begleitet.

Verantwortung bei begrenztem Einfluss

Gemeinden tragen Kosten, können deren Entwicklung aber nur teilweise beeinflussen. Vorhandene Steuerungsinstrumente werden unterschiedlich genutzt.

Vergleichbarkeit bleibt lückenhaft

Daten sind nicht durchgängig vergleichbar oder aufbereitet. Beurteilung von Leistungen, Kosten und Wirtschaftlichkeit erschwert.

Versorgung hängt zusammen

Ambulant, Intermediär und stationär sind integral als Gesamtsystem zu betrachten. Isolierte Optimierungen können Kosten und Herausforderungen verlagern.


Handlungsoptionen sind vorhanden.

Verstehen

Bedarf und Kosten bis und ab 2032 verstehen. Daten und Vergleichsgrundlagen schaffen.

Steuern

Rollen klären. Kompetenzen aufbauen. Instrumente einsetzen.

Gestalten

Versorgungsangebote bedarfsgerecht weiterentwickeln und ausbauen.


Heute auf EFAS vorbereiten.

EFAS verändert die Pflegefinanzierung grundlegend, die Restfinanzierung der Gemeinden wird durch einen Verteilschlüssel (max. 73.1% Krankenversicherer, min. 26.9% Kanton/Gemeinden) ersetzt. Die strukturellen Herausforderungen der Altersversorgung bleiben.

Heute

Anforderungen klären, Daten aufbereiten, Fachwissen aufbauen.

2028

Tarifstrukturverhandlungen und Benchmark antizipieren. Akteure auf die Umsetzung vorbereiten.

ab 2032

Grundlegende Änderungen für die Gemeinden und Versorgungsregionen und Kanton

2032 beginnt früher

EFAS verändert das System grundlegend

Heute

Anforderungen klären, vorbereiten

2028

Start Akutsomatik. Tarifstrukturverhandlungen beginnen

2032

Start Pflege. Grundlegende Änderungen für die Gemeinden

Kurzbericht erhalten. Informiert bleiben.

Aus der Vorabklärung sind Ideen für Massnahmen und Pilotprojekte entstanden. Erhalten Sie den Kurzbericht per E-Mail.